News: Gesellschaft - Adoption des leiblichen Kindes?
|
Es klingt ein wenig nach verdrehter Welt, wenn ein Ehepaar versucht, ihr leibliches Kind zu adoptieren und dabei auch noch vor Gericht gehen muss. Das Ehepaar Sharon und Paul aus Sydney steht aber genau vor diesem Problem. Ihr mittlerweile fast einjähriger Sohn Michael wurde aus Sharons Eizelle und dem Samen von Paul in vitro, also auf künstlichem Weg gezeugt. Wegen eines vorausgegangenen Gebährmutterhalskrebses konnte Sharon das Kind leider nicht selbst austragen. Sharons Mutter Lauren hat sich gerne bereit erklärt, das Kind für Ihre Tochter auszutragen. Nach der Geburt wurde Lauren als Mutter und Paul als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen. Nachdem nun Sharon die Adoption für Ihr leibliches Kind beantragen wollte kam heraus, dass auch Paul laut den gültigen Gesetzen nicht der Vater des Kindes ist. Wenn sich in New South Wales eine Frau künstliche befruchten lässt, werden automatisch sie und Ihre Ehemann zu gesetzlichen Eltern, unabhängig davon, ob es sich um eine Ei- und Samenzellespende handelt oder nicht. Derzeit sind also die beiden Großeltern die gesetzlichen Eltern ihres Enkels. Auch für die Richter ist dieser Fall einmalig. Unter diesen Umständen sind sich aber alle Parteien sicher, dass hier eine Lösung im Sinne der biologischen Eltern gefunden wird.
© Down Under Guide
2009
|